Pankow · Lokalnachrichten

Pankower Panorama

Die Lokalnachrichten für Berlin-Pankow

Bauen

1200 – 1370

Um das Jahr 1200 begann eine neue Kolonialisierung unserer Gegend. Von Sachsen her kamen Ansiedler, welche aber, der Bodenart der damals sumpfigen Mark unkundig, hier nicht seßhaft geworden sind. Niederländische und holländische Kolonisten, von Albrecht dem Bär „aus den Wasserla…

10.12.2022·Redaktion

Um das Jahr 1200 begann eine neue Kolonialisierung unserer Gegend. Von Sachsen her kamen Ansiedler, welche aber, der Bodenart der damals sumpfigen Mark unkundig, hier nicht seßhaft geworden sind. Niederländische und holländische Kolonisten, von Albrecht dem Bär „aus den Wasserlanden“ gerufen, folgten ihnen. Mönche vom Templer- und Johanniterorden, welche Albrecht von seiner Jerusalemsreise in das Land geführt hatte, halfen. Seine Söhne, Johann I. und Otto III., welche 1200 dem Vater in gemeinsamer Regierung gefolgt waren, setzten das Werk fort, bauten in den Dörfern Kirchen und dotierten dieselben mit Land, gewöhnlich 4 Hufen. Diese Markgrafen bedienten sich der Zisterziensermönche.

Ist damals schon unsere Kirche erbaut? Die Jahreszahl berichtet uns keine Chronik, aber da Johann I. und Otto III. die Kirche zu Pankow 1230 mit vier Hufen Land zur Besoldung des Pfarrers versehen haben, da ferner die Apsis unserer Kirche die viereckige Form hat, welche den von seinen Mönchen erbauten Kirchen eigen ist, so können wir wohl annehmen, daß die Kirche um 1230 entstanden ist.

Doch bleiben wir noch einen Moment bei der Wiedererstehung unseres Ortes stehen. Albrecht der Bär nahm von dem durch Zerstörung der Dörfer und Flucht oder Tod der Bewohner frei gewordenen Land Besitz und bildete überall Rittergüter zur Belohnung treu ergebener Vasallen und freie Schulzengüter, denen Bauernstellen und Kossätenstellen angeschlossen wurden. Der Markgraf war in Brandenburg von Reichs wegen „die höchste und einzige Obrigkeit, oberster Richter, oberster Kriegsherr, Obereigentümer von Grund und Boden“. Wo noch Reste eines alten Dorfes waren, blieben die alten wendischen Ortsnamen. Dies war bei unserem und manchem anderen Ort der Fall (z. B. Schönfließ, Schowe (Rohr) flet (Bach). Es war dies eine kluge Rücksichtnahme auf die im Lande gebliebenen Wenden, welche nicht mit Gewalt vertrieben worden sind, sondern, sobald sie sich der neuen Regierung fügten, geschont wurden und in ihrem Besitz verblieben. Der erste Einwohner Pankows, Duczek, welcher uns in einer Urkunde 1355 begegnet, ist ein Wende, dessen Vorfahren vielleicht auf ihrem Hof hier im Ort schon zur Zeit der Wendenkriege gelebt haben. Neu entstandene Dörfer erhielten ihre Namen oft noch den belehnten Familien: Hermannsdorf (später Hermsdorf), Richardsdorf (später Rixdorf). Der Markgraf war Grundherr (dominus fundi) und Lehnsherr (dominus foedi) und belehnte mit den Gütern und Hofstellen; er bezog das Lehnsgeld, den Ackerzins (Grundsteuer) und den Zehnten von den Früchten und dem Vieh, auch von Gänsen, Hühnern und Eiern. Die ganze Feldmark, welche genau vermessen war, wurde einem „Locator“ (oft ein Unternehmer, wenn es ein neues Dorf war, oft ein Besitzer, welcher einen Hof schon besaß, oder ein zu belehnender Vasall) übergeben, welcher an Kolonisten die einzelnen Hofstellen und Ackerteile verkaufte oder verpachtete, den Kaufpreis einzog und die Ablieferung der Abgaben überwachte. Der Locator durfte niemals die ganze Feldmark selbst unter den Pflug nehmen, sondern erhielt für sich eine Anzahl abgabenfreier Hufen und eine Wiese. Die Verteilung des Ackers erfolgte nach „Hufen“ (lateinisch mansi). Grimm leitet dieses Wort von „Haben“ ab, eine Habe, ein Anteil, von dessen Ertrag der Bauer leben konnte. Daher war die Größe der Hufe auch unbestimmt und schwankte je nach der Güte des Ackers in den verschiedenen Gegenden zwischen 30 bis 150 Morgen, in Pankow etwa 33 Morgen. Der Vorstand des Dorfes war der Schulze oder Schultheiß, welcher mit dem Rittergut oder dem Schulzenhof belehnt wurde. Er hatte eine bedeutende Macht, übte das Richteramt im Dorfgericht und erhob alle Abgaben. Im Gegensatz zu den Bauern und Kossäten saß er zinsfrei auf seinen Hufen, mußte jedoch vom etwa zuerworbenen Land die gewöhnlichen Abgaben entrichten. Zu seinen Einkünften gehörte ein Drittel der Strafeinnahmen vom Dorfgericht sowie der Nießbrauch einer Wiese, wofür er wiederum verpflichtet war, einen Dorfbullen zu halten. Er war im Besitz des Krugrechtes; verpachtete er den Krug, so bezog er vom Pächter den Fleischzehnt und 2 alte Pfennige für jede Tonne Bier. Der einflußreichen Stellung als Dorfrichter und zinsfreier Besitzer entsprachen aber auch besondere Pflichten gegen den Landesherrn. Bei der Belehnung mit seinem Hof bezahlte er und jeder Nachfolger ein bestimmtes Lehnsgeld. Im Kriegsfall mußte er ein Lehnspferd stellen oder eine Geldgebühr, in alter Zeit 28 Groschen und 8 Pfennig, entrichten.

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