Bebauungsplan „Breite Straße“ festgesetzt
PANKOW. Nach dem Bezirksamtsbeschluss und der Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung ist der Bebauungsplan 3-35 „Breite Straße“ am 1. Oktober 2026 nun rechtskräftig geworden. Er umfasst ein Kerngebiet mit kleinteiligem Einzelhandel an der Breite Straße auf den Grundstücken der 2012 abgerissenen ehemaligen Kaufhalle.
Entstehen soll dort ein allgemeines
Wohngebiet mit vorwiegender Wohnnutzung an der Schulstraße 5-7.
Möglich ist hier der Neubau von ca. 69 Wohneinheiten. Die schon
existierende Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Breite Straße
und der Schulstraße wird durch eine Festsetzung im B-Plan dauerhaft
gesichert. Gleiches gilt für die im Geltungsbereich befindlichen
Teilfläche des Bleichröderparks als öffentliche Parkanlage.
Der
Bebauungsplan „Breite Straße“ ermöglicht eine wichtige bauliche
Entwicklung auf dem letzten freien Grundstück auf der südlichen
Seite des Pankower Angers. Für Pankow ist dies ein wichtiger
Lückenschluss, der den Einzelhandel im Hauptzentrum stärkt. Durch
das zusätzliche Angebot von Geschäften auf der südlichen Seite
wird das Angebot insgesamt erweitert und lädt nun auch dort zum
Flanieren ein. Zudem entstehen neue Wohnungen, die auch in Pankow
dringend benötigt werden.
B-Plan
dient auch Sicherung der Sanierungsziele
Mit
der weitgehenden Erreichung der Entwicklungsziele des ehemaligen
Sanierungsgebietes “Wollankstraße”, in dem der Bebauungsplan
3-35 liegt, wurde das Gebiet im April 2011 aufgehoben. Weitere
Sanierungsziele, wie die Entwicklung des Pankower Zentrums zu einem
Handels- und Dienstleistungsschwerpunkt, waren allerdings noch nicht
vollständig erreicht worden. Dieser Entwicklung sollte nun die
Aufstellung des jetzt gültig gewordenen B-Plans dienen. Zudem soll
der B-Plan dem anhaltenden Wohnraumbedarf im Bezirk Rechnung tragen,
in dem das innerstädtische Flächenpotenzial einer geordneten und
bedarfsgerechten Wohn- und Nutzungsentwicklung zugeführt
wird.
Aufgenommen wurde das B-Planverfahren bereits im
November 2011. Nach einer ersten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Jahr 2012 gab es jedoch noch einmal eine teilweise
Änderung der Planungsziele, bei der das ursprüngliche Vorhaben von
großflächigen Einzelhandelsflächen wieder aufgegeben wurden. Dies
erforderte eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
im Jahr 2021. Die weitere in B-Planverfahren vorgesehene Beteiligung
der Öffentlichkeit fand Ende 2025 statt, deren Stellungnahmen nun in
die finale Ausgestaltung des B-Plans eingeflossen sind. LPD
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