Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit zu zwei Bebauungsplänen läuft
BUCH Bebauung Seit heute und noch bis zum Freitag, dem 21. Juni 2024, läuft die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Bebauungsplänen 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ und 3-43 „Brunnengalerie Buch – Süd“. Interessierte können die Bebauungsplanvorentwürfe in diesem Z…
BUCH Bebauung (21.05.2024) Seit heute und noch bis zum Freitag, dem 21. Juni 2024, läuft die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Bebauungsplänen 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ und 3-43 „Brunnengalerie Buch – Süd“. Interessierte können die Bebauungsplanvorentwürfe in diesem Zeitraum in den zwei folgenden Standorten einsehen und sich dazu schriftlich oder auf elektronischem Wege äußern:
- Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, 10407 Berlin, Ausstellungsraum im Erdgeschoss (Tel. 030 90295-3450) von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Bucher Bürgerhaus, Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin, im Flur 2. Obergeschoss, ebenfalls von Montag bis Freitaf von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie online bzw. über die Beteiligungsplattform des Landes Berlin.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ sind die planungsrechtliche Sicherung des Bildungs- und Integrationszentrum Buch (BIZ), eines Schul- und Sportstandortes, einer Fläche für eine Kindertagesstätte bzw. andere Bedarfe der Jugendhilfe sowie Flächen zur Erweiterung des Campus Berlin-Buch, einer öffentlichen Grünfläche mit öffentlichem Kinderspielplatz sowie bereits bestehende und künftige öffentliche Verkehrsflächen, u. a. Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für Fuß- und/oder Radwege.
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans 3-43 „Brunnengalerie Buch – Süd“ sind die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets für die Erweiterung des Campus Berlin-Buch, von Gemeinbedarfsflächen für eine bestehende Kindertagestätte und für öffentliche Verwaltung, von öffentlichen Grünflächen mit Spielplatz, die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Revierstützpunkt Grünflächenpflege“ sowie bereits bestehende und künftige öffentliche Verkehrsflächen, u. a. Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für Fuß- und/oder Radwege.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. LPD