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Malchower Auenlandschaft: artenreicher Raum für Erholung

MALCHOW Ökologie Im Rahmen des Berliner Ökokontos werden durch das Land Berlin vorgezogene, naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Dadurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen, die durch Neubaumaßnahmen verursacht we…

21.11.2025·Redaktion

MALCHOW Ökologie (21.11.2025) Im Rahmen des Berliner Ökokontos werden durch das Land Berlin vorgezogene, naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen durchgeführt. Dadurch werden Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen, die durch Neubaumaßnahmen verursacht werden. Mit den Projekten des Berliner Ökokontos werden Kompensationsmaßnahmen gebündelt und in einen räumlichen Zusammenhang gebracht. So wird großräumig ein Mehrwert für Natur und Landschaft, aber auch für Erholungssuchende geschaffen.

Ein Projekt des Berliner Ökokontos ist die Malchower Auenlandschaft mit dem Teilraum Südliche Feldflur. Die Südliche Feldflur befindet sich zwischen Malchower Chaussee (B2), Darßer und Ribnitzer Straße sowie Hohenschönhauser Weg und liegt zu einem Teil im Bezirk Pankow. Ziel der hier geplanten Kompensationsmaßnahmen ist die ökologische Aufwertung der Flächen in Verbindung mit Verbesserungen für Erholung und Freiraumnutzung.

Dazu ist folgendes geplant:

  • prozesshafter Umbau des Gehölzbestandes zu einer artenreichen und heimischen Vegetation
  • Entfernung von invasiven und sich stark ausbreitenden, neophytischen (nicht heimischen) Arten wie zum Beispiel Eschenahorn (Acer negundo) und Pappeln
  • Anpflanzung von circa 400 heimischen Bäumen einschließlich 25-jähriger Pflege
  • Anpflanzung einer Vielzahl heimischer Sträucher einschließlich 25-jähriger Pflege
  • Anlage von Streuobstwiesen einschließlich 25-jähriger Pflege
  • Anlage von Wiesenflächen
  • Herstellung von neuen Aufenthaltsbereichen mit Sitzmöglichkeiten und Wegen
  • Herstellung einer Weidefläche zum Beispiel für Rinder oder Schafe.

Die vorbereitenden Maßnahmen (Entnahme von invasiven Arten) sollen im Winter 2025/2026 beginnen, damit die Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen (Anpflanzungen, Wegebau etc.) ab Sommer 2026 erfolgen können. Finanziert wird die Maßnahme von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Weitere Informationen und Kontakte auf der Seite der Senatsumweltverwaltung. LPD