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Verkehr

Ausnahmegenehmigung erforderlich

Für die Nutzung des Gehwegunterstreifens ist eine Ausnahmegenehmigung nach §46 Straßenverkehrsordnung erforderlich. Diese kann beim Pankower Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden „Mit dieser Maßnahme möchten wir die Gastronomie nach den zurückliegenden schweren Corona-Jah…

30.05.2024·Redaktion

Für die Nutzung des Gehwegunterstreifens ist eine Ausnahmegenehmigung nach §46 Straßenverkehrsordnung erforderlich. Diese kann beim Pankower Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden

„Mit dieser Maßnahme möchten wir die Gastronomie nach den zurückliegenden schweren Corona-Jahren unterstützen und entlasten, um unsere lebendige Gastronomieszene zu erhalten“, erklärt Manuela Anders-Granitzki (CDU), Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum. „Ich bitte um Verständnis, dass die Antragsbearbeitung aufgrund des nach wie vor hohen Arbeitsaufkommens trotz aller Bemühungen einige Zeit in Anspruch nehmen kann“ so die Stadträtin abschließend.