Ehemaliges Regierungskrankenhaus wird kein Teil des Neuen Stadtquartiers Buch
BUCH Regierungskrankenhaus Das Areal des nicht denkmalgeschützten ehemaligen Regierungskrankenhauses der DDR „ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens (…) zum Neuen Stadtquartier Buch – Am Sandhaus. Im Flächennutzungsplan ist der Standort als Gewerbefläche dargestellt. Der aus…
BUCH Regierungskrankenhaus (12.01.2025) Das Areal des nicht denkmalgeschützten ehemaligen Regierungskrankenhauses der DDR „ist nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens (…) zum Neuen Stadtquartier Buch – Am Sandhaus. Im Flächennutzungsplan ist der Standort als Gewerbefläche dargestellt. Der aus dem FNP entwickelte Rahmenplan hat diese Darstellung nachrichtlich übernommen. Der Senat schätzt den Standort als nicht prioritär geeignet für die kurzfristige Entwicklung von bezahlbaren Wohnungsbau durch landeseigene Wohnungsbauunternehmen ein.“ Dies geht aus der Antwort von Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke) vom 2. Dezember 2024 zum Thema Buch Am Sandhaus – ehemaliges Regierungskrankenhaus hervor.
Für die nach der Änderung des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 2019 als gewerbliche Baufläche ausgewiesene Immobilie wurde im Jahr 2021 eine umfangreiche Machbarkeitsstudie über die Wirtschaftsförderung Pankow beauftragt, die seit Anfang 2024 vorliegt und auf der Webseite des Büros für Wirtschaftsförderung Pankow veröffentlicht ist. Entsprechend den Ergebnissen der Studie werden die (Nach-)Nutzungsoptionen in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow und der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung weiterhin intensiv geprüft.
Derzeit wird „das von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH … verwaltete Grundstück … durch einen ca. 2 m hohen Außenzaun aus starken Drahtgitterfeldern deutlich sichtbar gegenüber dem umgebenden Wald abgegrenzt und gegen den Zutritt Unbefugter geschützt. Die Sichtung des Zaunzustandes erfolgt täglich, ebenso eine Sicherung des Geländes durch eine tägliche Bestreifung mit mobilem Wachdienst und einer wöchentlichen Begehung durch einen mobilen Hausmeister. Die Verkehrssicherungspflichten werden durch regelmäßige Begehungen und sich daraus ergebene Maßnahmen eingehalten“, so Slotty in seiner Antwort.
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