Folge 12
Das war ein schmales Einkommen für Pfarrer und Küster, welches sich allerdings um die Hufenabgaben des kleineren Filials Schönhausen und um die freilich geringen Gebühren bei den seltenen Amtshandlungen vermehrte. Wir werden später hierauf zurückkommen. Dem Pfarrer wurde es oben…
Das war ein schmales Einkommen für Pfarrer und Küster, welches sich allerdings um die Hufenabgaben des kleineren Filials Schönhausen und um die freilich geringen Gebühren bei den seltenen Amtshandlungen vermehrte. Wir werden später hierauf zurückkommen. Dem Pfarrer wurde es obendrein oft schwer, die ihm zustehenden Einnahmen zu erhalten: das geht aus dem Visitationsprotokoll[1] von Schönhausen hervor, in dem es heißt: „Auch hat der Pfarrer zu Pankow geclagt, das ime Christoffel barfuß (Patron und Besitzer des Rittergutes Schönhausen) den halben Wiesenwachs abgezogen und gebeten im dene wider zuzueignen.“ Es ging ihm wie der Kirche, welche nach dem Protokoll mit ihrer Zinseinziehung ebenfalls schlechte Erfahrungen machte.
Ein zweites Visitationsprotokoll haben wir aus dem Jahre 1574,[2] aus der Amtszeit des Pfarrers Zimmermann, welches bei sonst wörtlicher Uebereinstimmung in einigen Mitteilungen von dem Protokoll aus dem Jahre 1540 abweicht. Es nennt unter den Besitzteilen die Monstranz aus Kupfer, für die Pfarre einen Garten, für diKirche eine Wiese, welche Simon Stromann für jährlich 2 Groschen gepachtet hat, und den Bierzeitenpfennig. Dagegen fehlt jede Erwähnung eines Barvermögens der Kirche. Es schließt mit einer eigenartigen Anordnung des Visitators: „Es sollen hinfuro die Bauern zu Pankow nichts mehr denn 2 Tunnen Bier bei Pflügung der 6 Morhen Landes und Abbringung des Korns zu fordern haben und eine Tunne zum Dreschen, aber das Bier auf dem Palmtag soll gar abgethan sein und so die Gotteshausleute darüber solches ausgeben wurden, sollen sie es der Vorstand.“ Bei der Beackerung der 6 Morgen Kirchenland, welche die Bauern ohne Lohn zu verrichten hatten, wurde die Verpflegung der Arbeitenden an Getränken aus der Kirchenkasse bezahlt. Offenbar wurde die Grenze des Erlaubten manchmal überschritten und daher die Anordnung getroffen, daß in diesem Fall die Kirchenvorsteher, welche zwei Bauern waren, die Mehrunkosten tragen sollten. Der besondere Trunk am Palmsonntag wird ganz abgestellt. Das muß ein merkwürdiger, mittelalterlicher Brauch gewesen sein, daß den Bauern am Palmsonntag. An der Schwelle der Karwoche, von der Kirche „eine Tunne Bier“ gegeben wurde.
Derselbe Grund, welcher 1540 die Visitation veranlaßte, bestimmte wohl die Regierung, auch die wertvollen Monstranzen, welche im evangelischen Gottesdienst keine Verwendung mehr fanden, einzuziehen.
Am 8. August 1540 übergaben die Visitatoren den Silberbeamten des Kurfürsten die Monstranz unserer Kirche, die Urkunde lautet:[3]
„Zu wissen, das die verordneten Visitatoren des Churfürstenthumbs der Mark zu Brandenburgk Mittwoch nach Assumptionis Marie des XL. Jars (18. August 1540)unsres gnedigsten herrn des Churfürsten zu Brandenburgk Sylberknechten volgendt kirchensilber Stückweißüberantwortet und zugewogen. Eyn Monstrantz von Bankow wigt Sybnthalb Mark, Syben lott.“
Eine zweite wertlosere Monstranz aus Kupfer hat die Kirche behalten, welche als Altarkreuz weiter in der Kirche Verwendung fand, wie ein Visitationsprotokoll von 1574 und Pfarrer Ideler 1716 in seiner Designation angibt. Die Kurfürsten mußten zu dem Einziehen der wertvollen Monstranzen als Lehnsherren doch wohl berechtigt gewesen sein, freilich haben sie, durch Rechtserkenntnis gezwungen, dieselben manchmal zurückgegeben, so z. B. der Klosterkirche zu Berlin. Wie wir schon früher sahen, nahmen sie der Kirche in der Mark gegenüber eine besondere Stellung ein. Friedrich II. erwarb 1447 das Recht, die Bistümer Brandenburg und Havelberg mit ihm genehmen Persönlichkeiten zu besetzen, und Joachim I. fügte diesem Recht 1514 das Patronatsrecht über die Domkapitel dieser Bistümer und das Recht, den Domprobst zu ernennen hinzu. Die Hohenzollern hatten so die bischöfliche und die geistliche Gewalt in der Mark völlig in ein Abhängigkeitsverhältnis von der weltlichen Herrschaft gebracht.[4]
Die Reformation fand im Augsburger Religionsfrieden auf dem Reichstage zu Augsburg am 25. September 1555 ihren Abschluß. „Niemand dürfe wegen des Ausburgischen Bekenntnisses angegriffen werden,“ so bestimmte die Versammlung der Stände und Frürsten. Der Sieg des Lutherischen Glaubens wurde im kommenden Jahr in den lutherischen Landen gefeiert. Unsere zweite alte Kirchenglocke, welche die Jahreszahl 1556 trägt, läutete bei dem Sieges- und Friedensfest unserer Gemeinde zum erstenmal; sie ist ein Dankopfer der Gemeinde gewesen und sollte für alle Zeiten ein Denkmal der Reformation bleiben.
Die kirchliche Verbindung unserer Gemeinde mit Bernauwurde durch die Reformation gelöst und Pankow, wie alle nahen Dörfer um Berlin, der Stadtsuperintendentur Berlin unterstellt, welche vom Pfarrer der Nikolaikirche ausgeübt wurde. Pankow gehört seit dieser Zeit kirchlich zu Berlin. Darum führt noch heute unsere Superintendentur in ihrer Bezeichnung Berlin Land II den Namen Berlins. Die Stadtsuperintendentur wurde im Anfang des 19. Jahrhunderts in die Superintendentur der Stadtgemeinden und Landgemeinden wiederum in zwei Verwaltungsbezirke.
Während so das Ringen um Gottes Wort und den glauben sich vollzog und das Innenleben, befreit von dem Druck der katholischen Kirche, in neue lichtvolle Bahnen einlenkte, waren in der Stille bedeutsame Veränderungen des irdischen Besitzes in unserem Ort vor sich gegangen.
Mit dem Tode des Kurfürsten Johann Cicero 1496, dessen Hang zum Vogelfang der Nachfolger auf dem Thron nicht geerbt hatte,war wahrscheinlich das Interesse der Hohenzollern an der kleinen idyllischen Besitzung in Pankow, dem Erkerhäuschen inmitten des Wallesgeschwunden. Sie überließen ihre Besitzung 1525 dem Dominicus Blankenfeld mit folgenden Lehnsbrief.[5]
„Wir Joachim Kurfürst bekennen und thum kundöffentlich mit diesem Brief für uns und unsere Erben und Nachkommen, daß wir unserem lieben und getreuenDiener und Hofgesindt Dominicus Blankenfeldt und seinen männlichen Erben zu ewigen Pachten gnädiglich geliehen haben, Die Stätte Raum und Grabenwallmit den vier (? unleserlich) und alles Zugehorung und Gerechtigkeit Grund und Boden die wir zum Dorf Pankow zum Besitz und eigen hatten auch allermaßen wie wir dies alles von unserem freundlichen lieben Herrn und Vater weiland Markgraf Johann Kurfürsten geerbt.“
[1] R. C., A. 11, 478
[2] Konsistorium Berlin.
[3] R. C. III, 502.
[4] Heidemann. Reformation in der Mark.
[5] St. Cop. Rep. 78, Nr. 26, Seite 197.
Nach oben