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Für den Katastrophen Fall: Auch Sirenen beachten!

PANKOW Sirenen „Nach derzeitiger Planung“ gibt es im Bezirk Pankow an 27 Stellen Sirenen für den Zivilschutz. ( Wo dies genau ist, finden Sie hier. „ Die einzelnen Sirenenstandorte können sich etwa aufgrund unabsehbarer konkurrierender Baumaßnahmen an den jeweiligen Gebäuden min…

10.10.2024·Redaktion

PANKOW Sirenen (10.10.2024) „Nach derzeitiger Planung“ gibt es im Bezirk Pankow an 27 Stellen Sirenen für den Zivilschutz. (Wo dies genau ist, finden Sie hier. „Die einzelnen Sirenenstandorte können sich etwa aufgrund unabsehbarer konkurrierender Baumaßnahmen an den jeweiligen Gebäuden mindestens bis zur formalen Abnahme des Gesamtauftrages durch die Berliner Feuerwehr noch ändern,“ weist Innen-Staatssekretärin Franziska Becker (SPD) auf Änderungsmöglichkeiten hin.) Dies geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine Schriftliche Anfrage des CDU-Abgeordneten Johannes Kraft vom 16. September 2024 hervor.

Außerdem seien im Bezirk sogenannte „Katastrophenschutz-Leuchttürme“, d. h. notstromversorgte Anlaufstellen für Hilfesuchende, an folgenden Standorten vorgesehen:

Breite Straße 24a-26 (Rathaus Pankow), Fröbelstraße 17 (Bezirksamt Pankow), Berliner Allee 252 (Rathaus Weißensee) und Franz-Schmidt-Straße 8-10 (Bürgerhaus Buch).

Nach Abnahme und Inbetriebnahme ist geplant, dass die Berliner Feuerwehr einen entsprechenden Wartungsvertrag für die Sirenen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Sirenen abschließt.

Die Zivilschutzsirenen sollen bei Gefahrenlagen ausgelöst werden. Sirenen sind als ergänzendes Warnmittel bei größeren Gefährdungslagen zu betrachten. Die möglichen sekundären Gefährdungen und die Auswirkungen auf die effektive Einsatzbewältigung sind wie bei allen Maßnahmen im Rahmen einer Einsatzbewältigung jeweils lagespezifisch zu berücksichtigen.

Gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz vom Frühjahr 2019 werden in Deutschland einheitlich mindestens nachfolgende Sirenensignale verwendet:

  • Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton
  • Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton

Bedeutung der Sirenenwarnung: Suchen Sie möglichst Schutz. Schalten Sie einen Rundfunksender ein oder nutzen Sie andere Medien, um Informationen zu erhalten. Menschen sollten allerdings auch auf Durchsagen vor Ort achten.

Dieser Hinweis findet sich im Internet und entspricht den bisher bekannten Vorgaben des Bundes, wonach Sirenen die Menschen auf eine „drohende Gefahr“ hinweisen, „damit sie sich sodann über weitere Kanäle wie TV, Radio oder Warn-Apps mit notwendigen Informationen und Handlungsempfehlungen versorgen können“.