Hintergrundinformationen zum Zeitplan
Stichtag für die Hauptfeststellung ist der 1. Januar 2022. Maßgeblich hierfür sind die steuerlichen Verhältnisse an diesem Tag. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen wird durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger im März 2022 rechtswirksam erfolgen. Die Über…
Stichtag für die Hauptfeststellung ist der 1. Januar 2022. Maßgeblich hierfür sind die steuerlichen Verhältnisse an diesem Tag. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen wird durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger im März 2022 rechtswirksam erfolgen. Die Übermittlung der Steuererklärungen per ELSTER soll dann ab Juli 2022 möglich sein. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Fristverlängerungen sind grundsätzlich möglich.
Bis Ende 2023 sollen für die große Mehrheit der Grundstücke Grundsteuerwertbescheide vorliegen. Im ersten Halbjahr 2024 soll dann die Prüfung der Messzahlen und Festlegung des neuen Hebesatzes erfolgen, im zweiten Halbjahr 2024 die Festsetzung der Messbetrags- und der Grundsteuerbescheide. Stichtag für die Erhebung der Grundsteuer nach neuem Recht ist der 1. Januar 2025.PM Sen Fin
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