Staatssekretär sicher: Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke beginnt 2025
PRENZLAUER BERG Brückenneubau „Der aktuelle Rahmenterminplan der Gesamtbaumaßnahme zum Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke wird weiterhin als realistisch bewertet, welcher einen Baubeginn im Jahr 2025 und ein Bauende im Jahr 2032 vorsieht,“ so heißt es in der Antwort von S…
PRENZLAUER BERG Brückenneubau (18.01.2025) „Der aktuelle Rahmenterminplan der Gesamtbaumaßnahme zum Ersatzneubau der Schönhauser-Allee-Brücke wird weiterhin als realistisch bewertet, welcher einen Baubeginn im Jahr 2025 und ein Bauende im Jahr 2032 vorsieht,“ so heißt es in der Antwort von Staatssekretär Johannes Wieczorek (SPD) von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 19. Dezember 2024 zu „Planungen zum Neubau der Schönhauser-Allee-Brücke“. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme sollen sich „nach der geprüften Vorplanungsunterlage und der damit verbundenen Kostenschätzung auf ca. 34,5 Mio. Euro“ belaufen, die aus Mitteln zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie Haushaltmitteln des Landes Berlin und Anteilen von Deutscher Bahn, der Berliner Verkehrsbetriebe und der verschiedenen Leitungsunternehmen finanziert werden.
Für Abriss der alten Brücke und Neubau sind die Ausschreibungen zur Projektsteuerung, zu den komplexen Planungen, zu den Vermessungsleistungen, zu den Baugrunduntersuchungen, zu den Prüfleistungen und zu den bahnspezifischen Gewerken inzwischen abgeschlossen. „Parallel wurden durch die verschiedenen Leitungsunternehmen die notwendigen Planungen beauftragt bzw. begonnen. Im Wesentlichen erfolgen auf Grundlage der genehmigten Bauplanungsunterlagen oder entsprechender Vorgaben der Projektbeteiligten beginnend ab 2025 schrittweise die Ausschreibungen zu den bauvorbereitenden Maßnahmen und zu den verschiedenen Baulosen,“ weiß der Staatssekretär zu berichten.
Auf viele weitere Fragen des Abgeordneten, etwa zu der bauzeitlichen Verkehrsführung, ob es realistisch sei, den Fuß- und Radverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten, zur bauzeitlichen Anbindung der verschiedenen angrenzenden Gebäude oder zu finanziellen, baulichen oder sonstigen Kompensationsmaßnahmen für die betroffenen Gewerbetreibenden, blieb Wiczorek unter Verweis auf die noch nicht vorliegenden genehmigten Entwurfsplanungen und Vereinbarungen Antworten offen. Bekräftigen allerdings konnte er die Zusage, dass zur Sicherstellung der Versorgung der Anlieger als bauvorbereitende Maßnahme eine Behelfsbrücke errichtet wird, die die verschiedenen Leitungen aufnehmen kann und damit eine bedarfsbezogene Versorgung sichergestellt wird. Mit dem geplanten Ersatzneubau der Schönfließer Brücke im Zuge der Sonnenburger und Schönfließer Straße sei darüber hinaus eine Fuß- und Radverkehrsbrücke vorgesehen, über die auch die Nutzung durch Rettungsfahrzeuge sichergestellt werde. UL