Unentgeltlich oder doch Miete?
PANKOW Raumüberlassung In den bezirklichen Rathäusern von Pankow wurden von 2020 bis Oktober 2025 insgesamt 14 Räume resp. Säle an externe Dritte entgeltlich oder unentgeltlich überlassen bzw. vermietet. Dabei werden die Besprechungsräume tages- oder stundenweise vermietet, wobe…
PANKOW Raumüberlassung (04.12.2025) In den bezirklichen Rathäusern von Pankow wurden von 2020 bis Oktober 2025 insgesamt 14 Räume resp. Säle an externe Dritte entgeltlich oder unentgeltlich überlassen bzw. vermietet. Dabei werden die Besprechungsräume tages- oder stundenweise vermietet, wobei die Nutzungsentgelte anhand der Größe und des Fassungsvermögens der Räume (Personenzahl) definiert werden. Ausgenommen davon sind die Bezirksverordnetenversammlung, ihre Ausschüsse und Fraktionen, denen Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Überlassung dieser Räume an Dritte für fraktionsfremde Nutzungen ist nur gegen Entgelt zugunsten der Bezirkskasse zulässig.
Gibt es eine Reduzierung der Nutzungsentgelte, geschieht dies auf der Grundlage der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume und Freianlagen (Objekte) im Bereich des Bezirksamtes Pankow von Berlin. Entsprechend dieser Nutzungs- und Entgeltordnung hat das Bezirksamt Pankow aber ein dringendes Interesse daran, dass seine Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement ergänzt werden. Um dies zu fördern, kann im Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes für Veranstaltungen verzichten werden. „Dies gilt nicht für politische Parteien,“ heißt es dazu in der Antwort von Staatssekretär Wolfgang Schyrocki (CDU) von der Senatsverwaltung für Finanzen auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Kristin Brinker (AfD) vom 6. November 2025 zum Thema Vermietung von Räumen in den Rathäusern des Bezirks Pankow. LPD